Google Analytics rechtskonform einsetzen
Über den rechtskonformen Einsatz von Google Analytics herrscht in Deutschland schon lange eine heisse Diskussion. Nun ist es aber offenbar zu einer Einigung zwischen Google und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gekommen. Das sind gute Nachrichten, denn damit kann davon ausgegangen werden, dass Google Analytics unter einigen Voraussetzungen rechtlich beanstandungsfrei eingesetzt werden kann. Folgende Punkte muss man demnach als Website-Betreiber aber berücksichtigen, wenn man Google Analytics einsetzen will:
- Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung: Für die Verarbeitung der gesammelten Daten ist ein Vertrag zwischen dem Website-Betreiber und Google notwendig. Als Website-Betreiber sind Sie dabei der Auftraggeber, Google handelt in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich entsprechend Ihrer Weisung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließt bestimmte Kontrollpflichten auf Ihrer Seite ein, bei denen Google durch Vorlage entsprechender Nachweise unterstützt. Eine Vorlage für einen entsprechenden Vertrag ist auf der Google Website aufrufbar und mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt. Die erste Aufgabe ist, diesen auszufüllen und an Google zu senden.
- Datenschutzerklärung und Widerspruchsmöglichkeit: Nutzer Ihrer Website müssen in der Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics aufgeklärt werden. Auf eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung durch Google Analytics muss hingeweisen werden. Hierbei sollte möglichst auf die entsprechende Seite von Google mit den Opt-Out-Plugins verlinkt werden. Ergänzend oder alternativ kann auf jeder Seite der Website ein Opt-Out gemäss meinem früheren Post eingebunden werden.
- IP-Adress-Anonymisierung: Durch eine entsprechende Einstellungen im Google Analytics Tracking Code muss die IP-Adressen gekürzt und anonymisiert werden. Dies geschieht, indem auf jeder getrackten Seite im Standard-Tracking-Code von Google eine Zeile ergänzt wird, nämlich _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']); (unmittelbar vor Falls dem trackPageview-Aufruf). Technische Details dazu finden sich bei Google Code.
Wer bereits vor Einführung dieser Massnahmen Google Analytics genutzt hat, könnte diese Daten unrechtmässig erhoben haben. Deshalb müssten in dem Fall die Altdaten gelöscht – bzw. das Google Analytics Profil gelöscht und ein neues erstellt werden. Das ist nicht ganz so toll - aber zumindest gibt es nun einen Weg für einen zukünftig rechtskonformen Einsatz von Google Analytics in Deutschland.









Hallo Marco,
da denkt man nun ist Ruhe im Karton und hört, dass die Diskussion mit den Behörden weiter geht, da das Widerspruchsrecht von Nutzern mobiler Endgeräte bei Google Analytics nicht umgesetzt ist: http://www.onlinemarketing-praxis.de/web-controlling/datenschutz-beim-web-controlling
Und hier auch ein Artikel mit Anleitungen, um nicht nur GA, sondern auch etracker und Piwik datenschutzkonform zu nutzen:
http://www.onlinemarketing-praxis.de/web-controlling/web-analytics-datenschutzkonform-einsetzen
Es bleibt also spannend.
Viele Grüße
Markus
Geschrieben von: Markus Mattscheck | 19. Oktober 11 um 12:39 Uhr
@Markus
Danke für den informativen Links. Zu den mobilen Endgeräten: Ein Grund mehr, für die Widerspruchsmöglichkeit statt den Google Analytics Browser-Plugins die Opt-Out-Checkbox gemäss meinem Post anzubieten - da funktioniert das Opt-Out nämlich auch auf iPad&co. (Mit der dritten Auflage des Web Analytics-Buchs kommt übrigens eine noch einfacher anwendbare Version des Codes)
Grüsse, Marco
Geschrieben von: Marco Hassler | 19. Oktober 11 um 17:04 Uhr
Gibt es für Yahoo! Web Analytics etwas Ähnliches? Weiß da jemand was?
Geschrieben von: David | 07. November 11 um 17:40 Uhr
@David: Opt-out gibt es bei Yahoo auch (siehe Link). Ob die IP-Adresse voll gespeichert wird oder nicht, kann ich leider nicht sagen. Ich meine jedoch, dass Yahoo das Datencenter in Europa hat und deshalb ursprünglich etwas weniger datenschutzrechtliche Probleme als bei Google bestanden haben.
Geschrieben von: Marco Hassler | 07. November 11 um 22:08 Uhr